Silke Sternkopf

Podologische
Fachpraxis

WER WIR SIND

Die Podologische Fachpraxis
mit Kassenzulassung

2001 wurde das Podologengesetz (PodG) eingeführt, das die medizinische Fußpflege klar von der kosmetischen Fußpflege abgrenzt. Eine Praxis für Podologie bzw. medizinische Fußpflege muss genau festgelegte Kriterien erfüllen, um eine Krankenkassenzulassung zu erlangen und zu behalten. Dazu gehören neben Behandlungs- und Ausbildungstandards (Führung der Praxis durch einen staatlich geprüften Podologen) auch räumlichen Kriterien, Praxis- und Hygienestandards.

Die Podologische Fachpraxis Fußgesungheit ist zur direkten Abrechnung der
podologischen Leistungen mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen
berechtigt. Hierfür benötigen Sie von ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung.

 

Bisher durften Ärzte Podologie nur bei Schädigungen infolge eines diabetischen Fußsyndroms verordnen. Seit Juli 2020 können Ärzte eine podologische Therapie als Heilmittel bei krankhaften Schädigungen am Fuß infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder infolge eines Querschnittsyndroms verschreiben. Diese gilt für Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom (DF) neuropathische Störungen (NF).
 
Silke Sternkopf ist zugelassene sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie und somit befugt, die Diagnostik und Ausübung der Heilkunde im Bereich der Podologie selbst vorzunehmen. Privatzahler benötigen somit kein Rezept.
 

Was ist Podologie?

Der Begriff Podologie setzt sich aus den griechischen Worten für „Fuß“ und „Lehre“ zusammen. Podologische Maßnahmen sind vielfältig und stehen in Zusammenhang mit der Diabetologie, der Dermatologie (Erkrankungen der Haut), der Chirurgie sowie der Orthopädie. Die Podologie umfasst präventive, therapeutische und rehabilitative Maßnahmen rund um den Fuß. Ziel ist die Wiederherstellung, Verbesserung und Erhaltung der physiologischen Funktion der Haut und Zehennägel. 
 

Podologie ist etwas für Sie, wenn …

Silke Sternkopf

ist zugelassene sektorale Heilpraktikerin
auf dem Gebiet der Podologie

Nach über zwanzig Jahren als professionelle Tänzerin und Tanzlehrerin, musste ich eine berufliche Kehrtwende unternehmen und fand in der Podologie eine neue Berufung. Meine Ausbildung absolvierte ich an der Berufsschule für Podologie an der IBB, wo ich nach meinem Abschluss als Praxisanleiterin arbeitete.

Mit der Podologie halte ich es wie mit allem anderen im Leben: Was ich mache, mache ich richtig! Für gesunde und natürlich schöne Füße, auf denen Sie durchs Leben tanzen können.

Sie sind an einer unseren Leistungen interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf! 

Ihre Podologische Fachpraxis

WAS WIR LEISTEN

Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei:

dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten. Sie beinhaltet

  • Fußanalyse und Hautkontrolle
  • fachgerechten Nagelschnitt
  • eine Hornhaut- und Druckstellenentfernung
  • Messung der Fußpulse und neurologische Sensibilitätstests
  •  

Darüber hinaus beraten wir Sie über weitere Behandlungsoptionen, die richtige Haut- und Nagelpflege sowie zur Schuh- und Einlagenversorgung.

Ist ein Zehennagel durch Traumatisierung, Pilzbefall oder Extraktion beschädigt, hat das häufig einen starken Einfluss auf die Gesamtästhetik des Fußes. Mit der Nagelprothetik ist es möglich, abgebrochene oder deformierte Fußnägel zu rekonstruieren. Dabei wird der Nagel durch elastisches Kunststoffmaterial wiederhergestellt. Voraussetzung dabei ist, dass noch ein kleiner Nagelrest vorhanden ist.

Die Ergänzung fehlender Nagelteile kann einer Verformung des Nagelbettes und des Zehennagels vorbeugen. Folgeschäden wie z. B. Verhornungen des Nagelbettes oder Wachstumsstörungen können damit vermieden werden.

Ein fachgerecht durchgeführter Nagelersatz steigert die Lebensqualität: Barfuß laufen im Schwimmbad, in der Sauna, am Strand und auch das Tragen von offenen Schuhen macht damit wieder Spaß

Starke Belastung der Füße, schlechtsitzende Schuhe, unsachgemäßes Schneiden der Fußnägel und viele weitere Gründe können zu einem Einwachsen der Nägel führen. Typische Beschwerden sind schmerzhafte Entzündungen, Eiterung, Wucherungen oder sogar Nagelablösungen.

Eine erfolgreiche und dauerhafte Behandlungsmethode ist das Aufsetzen von Nagelkorrekturspangen. Es gibt viele verschiedene Techniken und Arten von Spangen. Sie alle aber haben das gleiche Ziel: das Nagelbett dauerhaft zu korrigieren. Mit Hilfe der durch Nagelkorrekturspangen genutzten Feder- oder Hebelkraft lassen sich in vielen Fällen deformierte oder eingewachsene Fußnägel so korrigieren, dass eine Operation vermieden werden kann.

Die Tragezeit beträgt je nach Spange wenige Monate bis zu einem Jahr. Einige Spangen müssen alle 4-6 Wochen abgenommen, nachgespannt und wieder aufgesetzt werden, andere wachsen mit dem Nagel mit. Nagelkorrekturspangen sind schmerzfrei und behindern weder im Alltag noch bei der Ausübung von Sportarten wie Fußball oder Leichtathletik.

Wir bieten verschiedene Spangenarten je nach Nagelproblem zur Behandlung an:

  • Ross-Fraser-Spange
  • 3TO-Nagelkorrekturspange
  • Podostripe-Klebespange
  • COMBIped-Draht-Klebe-Spange

Welche der Spangen zum Einsatz kommen, entscheiden wir gemeinsam nach Begutachtung der betroffenen Zehe und ausführlicher Beratung.

Die Kosten für Spangenbehandlungen sind abhängig von der Art der Spange und der Anzahl der erforderlichen Behandlungstermine. Nagelspangenbehandlung sind seit Juli 2021 Kassenleistungen und werden bis zu 90 % von den Krankenkassen übernommen. Grundlage hierfür ist ein ärztliches Rezept.

Orthosen sind ein wichtiges Korrektur- und Hilfsmittel u. a. bei:

  • Fuß- und Zehenfehlstellungen
  • Gelenk- und Bänderproblemen
  • Druckstellen, Entzündungen und bei einem Ulcus
  •  

Sie werden aus Silikon für den betroffenen Fuß individuell hergestellt, sind hautverträglich und halten bis zu zwei Jahre.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei

diabetischen Füßen
neuropathischen Störungen

WAS ES KOSTET

Auf ärztliches Rezept behandeln wir unter Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei:

Wenn Sie vonseiten der Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sind, ist die ärztlich rezeptierte Behandlung für Sie kostenfrei. Andernfalls müssen Sie 10 € Rezeptgebühr (i. d. R. für 3 Behandlungen) bezahlen und für jede Behandlung anteilig 10 % der Behandlungskosten übernehmen.

Alle anderen podologischen Leistungen sind kostenpflichtige IGeL-Leistungen, die privat bezahlt werden müssen. Sollten Sie unsicher sein, können Sie bei der Terminvereinbarung oder vor Behandlungsbeginn nachfragen. Wir beraten Sie gern. 

BASIC

Podologische Behandlung
48
  • (ohne Rezept) medizinische Behandlung ohne Fußbad, abschließendes Eincremen
  • Dauer: 30 – 40 Minuten

KOMPLEX

Podologische Behandlung
52
  • (ohne Rezept) medizinische Behandlung mit Fußbad, abschließendes Eincremen
  • Dauer: 40 - 50 Minuten
Beliebt

PLUS

Podologische Behandlung
61
  • (ohne Rezept) medizinische Behandlung mit Fußbad, abschließendes Eincremen mit kurzer Massage
  • Dauer: 50 - 60 Minuten

(z. B. Entfernen von Hühneraugen, Versorgung von Hautrissen, Hornhautabtragung, Nagelbearbeitung)
Preis ab 37,00 €

– je Nagel
Preis ab 37,00 €

(Nagelersatz) – je Nagel
Preis ab 37,00 €

(Druckentlastung und Korrektur von Zehen: Abdruck nehmen, Orthosebearbeiten und anpassen) – je nach Art und Größe
Preis ab 54,00 €

*Alle drei Behandlungen müssen innerhalb von 5 Monaten erfolgen.

Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

Preis ab 145,00 €

Behandlungen mit Terminvereinbarung

Liebe Patienten, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Behandlungen mit Terminvereinbarung, die nicht mindestens 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden, in voller Höhe berechnen müssen.

Vielen Dank!

Podologische Behandlung

dauert in der Regel zwischen
30 und 45 Minuten.

GERN BEANTWORTEN WIR JEDE FRAGE

Häufig gestellte Fragen - FAQ

Der Begriff Podologie wird aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet: 

  • Podo = der Fuß 
  • logie = die Lehre  

= die Lehre des Fußes 

Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den 

krankhaft veränderten Fuß. 

Der Beruf des Podologen gehört zu den Gesundheitsfachberufen. Eine Podologin bzw. ein Podologe ist in der Lage sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. 

Die medizinische Fußpflege (=Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. 

Die kosmetische Fußpflege hingegen ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß. 

Podologen haben meist eine Kassenzulassung und damit verbunden sind umzusetzende Richtlinien hinsichtlich Hygienestandards (Instrumentenaufbereitung etc.), Anforderungen an Therapieräume (barrierefrei, Belüftung etc.), technische Ausstattung (Sterilisationsgeräte und andere zertifizierte Medizinprodukte) und Therapiezeiten (in der Regel 45 Minuten). Angelehnt daran schöpfen wir – ohne Zeitdruck – adäquate Therapiemöglichkeiten maximal aus.  

Somit entstehen für mich gänzlich andere Kosten, die auf die Patienten umgelegt werden müssen. 

Vor allem bei Diabetikern sind regelmäßige Behandlungen sinnvoll. Anzuraten ist ein vier- bis sechswöchiger Rhythmus  

Will man dauerhaft ein Hühnerauge entfernen, muss man zu einem Spezialisten gehen. Podologen können schnell und nahezu schmerzlos ein Hühnerauge entfernen. 

Ein eingewachsener Zehennagel (Unguis incarnatus) drückt sich in das Nagelbett und verursacht Schmerzen oder eine Entzündung, meist hervorgerufen durch zu enges Schuhwerk oder durch falsches Nagelschneiden. Das gereizte Gewebe ist anfälliger für den Eintritt von Bakterien, was die Entzündung verschlimmert. Infolge der Entzündung bildet sich sogenanntes „wildes Fleisch“ (Granulationsgewebe), das bei der Heilung der Wunde zu wuchern beginnt. 

 

Betroffenen schneiden oftmals die Nägel noch kürzer schneiden – erneut entsteht ein eingewachsener Zehennagel. Allein können sich Betroffene nur schwer aus diesem Teufelskreis befreien.  

Ein eingewachsener Zehnagel gehört also frühestmöglich in professionelle Behandlung. Ein Podologe kann in den meisten Fällen mit einer entsprechenden Therapie gut helfen. Ein Arzt kommt hauptsächlich dann zum Einsatz, wenn es um kompliziertere Fälle geht, die einen chirurgischen Eingriff erfordern. 

An den Füßen entsteht Hornhaut in einem Zusammenspiel von trockener Haut, Druckbelastung und Reibung. Die Haut bildet dann vermehrt ganz bestimmte Hautzellen, die Korneozyten. Die Hornhautschicht selbst besteht aus abgestorbenen Hautzellen, weshalb sie auch schmerzfrei entfernt werden kann. 

Wird zu viel Hornhaut entfernt, kann es sein, dass der Körper immer mehr Hornhaut an dieser Stelle produziert, um sich zu schützen. 

 

Hautzellen, weshalb sie auch schmerzfrei entfernt werden kann. 

Schwielen und sich bildende Hornhaut können die Empfindlichkeit der Haut an den Füßen mit der Zeit reduzieren. Wenn sie unbehandelt bleibt, kann die Haut austrocken oder sogar reißen. Es ist schmerzhaft und kann zu schwerwiegenderen Hautproblemen führen. 

 

Ja, auf die Therapie mit Nagelkorrekturspangen (Orthonyxie) sind wir sogar spezialisiert. Mit Hilfe der genutzten Feder- oder Hebelkraft bei diesen Spangen lassen sich in vielen Fällen deformierte oder eingewachsene Fußnägel so korrigieren, dass eine Operation vermieden werden kann. 

 

Wir nutzen verschiedene Spangensysteme : 

  • Ross-Fraser-Spange 
  • 3TO-Nagelkorrekturspange 
  • podofix Aktiv-Klebespange 
  • PodoStripe-Klebespange 
  • COMBIped Draht-Klebe-Spange 

 

Welche der Spangen zum Einsatz kommen, entscheiden wir nach der Anamnese und dem Gespräch mit Ihnen. 

Die Kosten für ärztlich verordnete Nagelkorrektur-Spangen werden regelmäßig ganz oder anteilig von den Kassen übernommen. Was Sie dazu benötigen, erfahren Sie bei Ihrem ersten Beratungstermin. 

Nagelpilz (Onychomykose) ist mit zu 40 Prozent die häufigste Nagelerkankung!  Neben einem Arztbesuch ist eine podologische Behandlung unbedingt zu empfehlen. Die podologische Therapie umfasst die Aufklärung, Beratung und eine fortlaufende atraumatische Reduzierung infizierter Nagelanteile. 

Ergänzend erfolgt eine systemische (Medikamenten-) Therapie durch den Hautarzt und das unterstützende Auftragen topischer Präparate in Form von Lacken etc. 

Silke Sternkopf ist zugelassene sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie und somit befugt, die Diagnostik und Ausübung der Heilkunde im Bereich der Podologie selbst vorzunehmen und die Patienten ohne ärztliche Diagnostik zu behandeln. Patienten zahlen die Leistungen aus eigener Tasche – Privatversicherte können die Rechnungen bei ihrer Versicherung einreichen. 

Erfahrungsgemäß ist die Behandlung weniger schmerzhaft als es die Symptome sind, so z.B. von eingewachsenen Nägeln oder Hühneraugen. Ein erfahrener Podologe kann zielgerichtet mit Fingerspitzengefühl und Empathie mit den richtigen Behandlungsschritten dem Patienten schnell Erleichterung schaffen.  

Die podologische Komplexbehandlung dauert zwischen 30 und 50 Minuten. Sie besteht aus einem Fußbad, einer ausführlichen Anamnese, einer Inspektion sowie Palpation der Füße und der eigentlichen podologischen Behandlung. 

Diese beinhaltet unter anderem die Hornhautbearbeitung und den Nagelschnitt, sowie bei Bedarf die Behandlung von weiteren vorhandenen Fußproblematiken (z.B. einge­wachsene Zehennägel, Nagelpilz, Clavi). 

Abgeschlossen wird eine gute podologische Behandlung mit einer kurzen Fußmassage. Hierbei werden dermatologisch getestete Pflegeprodukte verwendet, die auf die entsprechende Hautsituation abgestimmt sind. 

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Podologie bei Behandlungen von Schäden am Fuß, die durch Diabetes, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen bedingt sind. Die vorwiegend ambulante Behandlung erfolgt durch ein ärztliches Rezept. Der zu zahlende Eigenanteil beträgt in der Regel 10% der Behandlungskosten + 10 Euro. 

Einige Krankenkassen bieten jedoch ein Gesundheitskonto an, welches ein jährliches Budget etwa für derartige Vorsorgeuntersuchungen bereitstellt. Die Verfügbarkeit und Zusammenstellung dieses Angebots variiert allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse. 

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§ 3 Kommentare

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§ 8 Rechte der betroffenen Person

Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte uns gegenüber zu:

Auskunftsrecht


Sie können von uns eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von uns über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch uns oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Recht auf Berichtigung


Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung uns gegenüber, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Wir müssen die Berichtigung unverzüglich vornehmen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung


Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:

(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen Daten für eine Dauer bestreiten, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;

(2) wenn die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;

(3) wenn wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder

(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die uns zustehenden berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den oben genannten Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von uns unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Löschung

a) Löschungspflicht

Sie können von uns verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.

(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.

(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.

(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem wir unterliegen.

(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
b) Information an Dritte

Haben wir die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
c) Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;

(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem wir unterliegen, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde;

(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;

(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder

(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Unterrichtung


Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung uns gegenüber geltend gemacht, sind wir verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht uns gegenüber das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.

Recht auf Datenübertragbarkeit


Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln, sofern

(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und

(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht

für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die uns übertragen wurde.

Widerspruchsrecht


Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.

Wir verarbeiten die Sie betreffenden personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung


Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung

(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und uns erforderlich ist,

(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen wir unterliegen, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder

(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.

Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.

Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle treffen wir angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde


Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung:
Einzelunternehmer

Silke Sternkopf

Spitzwegstr. 22 A

01219 Dresden

Telefon: 0351 –

Ende der Datenschutzerklärung .

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Podologische Fachpraxis Silke Sternkopf, Dresden, gelten ausschließlich für die Rechtsgeschäfte mit unseren Patienten. Eine Änderung ist nur durch schriftliche, individuelle Vereinbarung möglich. Die Praxis behält sich mögliche Modifikationen der AGB`s vor. Die Preise gelten bis zur Veröffentlichung neuer Preisangaben. Die Preisanpassungen im Werte-und Wirtschaftssystem erfolgen jährlich. Änderungen werden mündlich oder schriftlich, jedoch mindestens 30 Tage im Voraus,angekündigt. Maßgeblich für die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisangaben. Die vorstehenden und nachfolgenden Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und sind somit gültig.

§ 2 Terminvereinbarung

Gemäß § 611 BGB kommt bei einer Terminvereinbarung ein Dienstvertrag zustande. Termine können per Telefon (0351 – 84030142 ) oder persönlich in unserer Praxis (Spitzwegstr. 662 A, 01219 Dresden) vereinbart werden. Im Interesse anderer Patienten kann das verspätete Erscheinen zu einem Termin die Verkürzung der Behandlungszeit zur Folge haben. Die Gewährung von Vergünstigungen aufgrund einer vom Patienten während der Behandlung gewünschten Verkürzung ist nicht möglich. Folglich wird der Preis gemäß der Behandlungsbuchung fällig.

§ 3 Terminverschiebung/ -absagen, Verspätungen und Stornogebühr

Die Praxis stellt für einen vereinbarten Termin eine Fachkraft bereit, weshalb bei nicht eingehaltenen Terminen eine kurzfristige Neuvergabe in der Regel nicht möglich ist. Folglich ist zu beachten: Terminabsagen haben 24 Stunden im Voraus per Telefon, Anrufbeantworter oder durch eine andere beauftragte Person zu erfolgen. Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt, jedoch können Anrufer an allen Wochentagen den Anrufbeantworter benutzen. An Feiertagen und Wochenende muss die Absage noch am letzten Werktag erfolgen. Rückrufe erfolgen so schnell wie möglich. Eine Ausfallgebühr bzw. Aufwandsentschädigung gemäß § 615 BGB von € 46,00 bei podologischer Fuß-Komplettbehandlung wird als entgangene Leistung geltend gemacht, wenn der Patient nicht erscheint. Erscheint der Patient verspätet (über 10 Minuten) und die vereinbarte Behandlung ist organisatorisch sowie zeitlich nicht möglich, behält sich die Praxis die Behandlungsart und -dauer sowie ggf. eine entsprechende Aufwandsentschädigung vor. Die Podologische Fachpraxis Silke Sternkopf, Dresden, behält sich aus organisatorischen Gründen vor, bereits vereinbarte Folgetermine ersatzlos zu stornieren.

§ 4 Einlösen von Gutscheinen

Das Einlösen eines bei uns erworbenen Gutscheines ist bei vorheriger Terminvereinbarung unter Vorlage nach der Behandlung möglich. Erscheint der Patient ohne eine Absage nicht, gilt der Gutschein als eingelöst und ungültig. Wurde der Gutschein auf einen bestimmten Euro-Betrag ausgestellt, wird das Entgelt der Behandlung bei Nichterscheinen vom Gesamtgutscheinbetrag abgezogen.

§ 5 Hausbesuche

Eine Vereinbarung von Hausbesuchen ist nur möglich, wenn es dem Patienten aufgrund krankheitsbedingter Unfähigkeit verwehrt ist, das Haus zu verlassen. Solche Besuche stehen unter dem Vorbehalt der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis. Dementsprechend besteht keine Verpflichtung der Praxis für derartige Besuche.

§ 6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen

Eine podologische Behandlung mit Heilmittelverordnung beruht auf der rechtlichen Grundlage eines „Dienstleistungsvertrages für Heilleistungen“. Eine Abrechnung durch Unterschrift auf der Heilmittelverordnung ist nicht möglich. Für nicht eingehaltene Termine hat die Praxis einen Anspruch auf Ausfallgebühr gemäß §§ 611, 615, 252 BGB, die privat beglichen werden muss.

§ 7 Datenschutz

Die an uns übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung Ihrer Anfrage oder deren Abwicklung verwendet. Eine Weitergabe Ihrer Daten an unberechtigte Dritte ist ausgeschlossen.

§ 8 Haftungsausschluss

Im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung wird der Patient über die während einer Behandlung möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufgeklärt. Eine Dokumentation erfolgt in den Karteikarten bzw. in der podologischen Patienten-Software in der Praxis. Da eine Behandlung am Fuß mit schneidenden und rotierenden Instrumenten erfolgt, kann es dabei auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen. Die Haftung der Praxis ist ausgeschlossen, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf den vom Patienten fälschlicherweise oder unzureichend gelieferten Informationen beruht. Dies bezieht sich nicht ausschließlich, aber vor allem auf physische Bedingungen, medizinische odermedikamentöse Voraussetzungen, Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.

§ 9 Gerichtsstand

Erfüllungsort der zu erbringenden Leistungen ist der Geschäftssitz der Podologische Fachpraxis Silke Sternkopf, Dresden. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Dresden.

Stand: 03.12.2021

JOBS & AUBILDUNGEN

Ausbildung, Jobs und Stellenangebote

Sie sind empathisch und verantwortungsvoll, arbeiten gern selbstständig direkt am Patienten und haben einen Berufsabschluss in Podologie oder Fußpflege? Dann passen Sie zu uns! Wir stellen ab sofort unbefristet (40 Std./Woche) ein. Ihre Bewerbung können Sie an info@fußgesundheit-dresden.de richten.

Sie befinden sich in der Ausbildung zum Podologen und wollen Praxiserfahrung sammeln? Bei uns können Sie gern ein Praktikum absolvieren. Wir führen Sie systematisch an die Arbeit am Patientenfuß heran und lassen Sie entsprechend Ihrem Fortschritt in der Ausbildung selbstständig arbeiten.

Sprechen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns Ihre Bewerbung an info@fußgesundheit-dresden.de.

Wir bilden aus!

Wir sind ein Ausbildungsbetrieb und Kooperationspartner der IBB Dresden, der Berufsfachschule für angehende Podologen.

Die Ausbildung kann in Voll- bzw. Teilzeit (Berufsbegleitend) erfolgen.

Die Ausbildungszeit beträgt dabei 2 bzw. 3 Jahre, wobei die Schulkosten vom Bund übernommen werden.