WER WIR SIND
Die Podologische Fachpraxismit Kassenzulassung
2001 wurde das Podologengesetz (PodG) eingeführt, das die medizinische Fußpflege klar von der kosmetischen Fußpflege abgrenzt. Eine Praxis für Podologie bzw. medizinische Fußpflege muss genau festgelegte Kriterien erfüllen, um eine Krankenkassenzulassung zu erlangen und zu behalten. Dazu gehören neben Behandlungs- und Ausbildungstandards (Führung der Praxis durch einen staatlich geprüften Podologen) auch räumlichen Kriterien, Praxis- und Hygienestandards.

Was ist Podologie?
Podologie ist etwas für Sie, wenn …
… Sie unter Diabetes leiden und Ihre Füße besonders gepflegt und geschützt werden müssen.
… Sie eingewachsene oder deformierte Zehennägel haben und professionelle Hilfe benötigen.
… Sie unter Hühneraugen, Hornhaut oder Druckstellen leiden, die Schmerzen oder Beschwerden verursachen.
… Sie Pilzinfektionen an Nägeln oder Haut behandeln lassen möchten.
… Sie eine medizinische Fußpflege benötigen, die über kosmetische Pflege hinausgeht.
… Sie Ihre Fußgesundheit präventiv erhalten und Fußproblemen vorbeugen möchten.

Silke Sternkopf
ist zugelassene sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie
Sie sind an einer unseren Leistungen interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf!
WAS WIR LEISTEN
Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei:
- Gesetzliche Krankenkassen (GKV): Übernahme mit ärztlicher Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Diabetisches Fußsyndrom). Zuzahlung: 10 % der Behandlungskosten + 10 € Rezeptgebühr (außer bei Zuzahlungsbefreiung).
- Erstattung abhängig vom Tarif, teilweise auch ohne ärztliche Verordnung.
- Beihilfe & Zusatzversicherungen: Erstattung je nach Beihilfesatz oder Zusatzversicherung möglich.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei
diabetischen Füßen neuropathischen Störungen
WAS ES KOSTET
Auf ärztliches Rezept behandeln wir unter Kostenübernahme durch die Krankenkassen bei:
Wenn Sie vonseiten der Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sind, ist die ärztlich rezeptierte Behandlung für Sie kostenfrei. Andernfalls müssen Sie 10 € Rezeptgebühr bezahlen und für jede Behandlung anteilig 10 % der Behandlungskosten übernehmen.
Alle anderen podologischen Leistungen sind kostenpflichtige IGeL-Leistungen, die privat bezahlt werden müssen. Sollten Sie unsicher sein, können Sie bei der Terminvereinbarung oder vor Behandlungsbeginn nachfragen. Wir beraten Sie gern.
KURZ
Podologische Behandlung-
(ohne Rezept) medizinische Behandlung ohne Fußbad, abschließendes Eincremen
-
Dauer: 20 – 30 Minuten
BASIC
Podologische Behandlung-
(ohne Rezept) medizinische Behandlung ohne Fußbad, abschließendes Eincremen
-
Dauer: 30 – 40 Minuten
KOMPLEX
Podologische Behandlung-
(ohne Rezept) medizinische Behandlung mit Fußbad, abschließendes Eincremen
-
Dauer: 40 - 50 Minuten
PLUS
Podologische Behandlung-
(ohne Rezept) medizinische Behandlung mit Fußbad, abschließendes Eincremen mit kurzer Massage
-
Dauer: 50 - 60 Minuten
(z. B. Entfernen von Hühneraugen, Versorgung von Hautrissen, Hornhautabtragung, Nagelbearbeitung)
Preis ab 40,00 €
– je Nagel
Preis ab 40,00 €
3 x podologische Komplexbehandlung (medizinische Fußpflege)
Preis ab 155,00 €
* Alle drei Behandlungen müssen innerhalb von 5 Monaten erfolgen.
Nagelersatz je Nagel:
Preis ab 40,00 €
beide Nägel:
Preis ab 55.00 €
Behandlungen mit Terminvereinbarung
Liebe Patienten, bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Behandlungen mit Terminvereinbarung, die nicht mindestens 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden, in voller Höhe berechnen müssen.
Vielen Dank!
Podologische Behandlung
dauert in der Regel zwischen 30 und 45 Minuten.
GERN BEANTWORTEN WIR JEDE FRAGE
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Der Begriff Podologie wird aus dem Griechischen abgeleitet und bedeutet:
- Podo = der Fuß
- logie = die Lehre
= die Lehre des Fußes
Die Maßnahmen von Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den
krankhaft veränderten Fuß.
Der Beruf des Podologen gehört zu den Gesundheitsfachberufen. Eine Podologin bzw. ein Podologe ist in der Lage sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.
Die medizinische Fußpflege (=Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß.
Die kosmetische Fußpflege hingegen ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß.
Podologen haben meist eine Kassenzulassung und damit verbunden sind umzusetzende Richtlinien hinsichtlich Hygienestandards (Instrumentenaufbereitung etc.), Anforderungen an Therapieräume (barrierefrei, Belüftung etc.), technische Ausstattung (Sterilisationsgeräte und andere zertifizierte Medizinprodukte) und Therapiezeiten (in der Regel 45 Minuten). Angelehnt daran schöpfen wir – ohne Zeitdruck – adäquate Therapiemöglichkeiten maximal aus.
Somit entstehen für mich gänzlich andere Kosten, die auf die Patienten umgelegt werden müssen.
Vor allem bei Diabetikern sind regelmäßige Behandlungen sinnvoll. Anzuraten ist ein vier- bis sechswöchiger Rhythmus
Will man dauerhaft ein Hühnerauge entfernen, muss man zu einem Spezialisten gehen. Podologen können schnell und nahezu schmerzlos ein Hühnerauge entfernen.
Ein eingewachsener Zehennagel (Unguis incarnatus) drückt sich in das Nagelbett und verursacht Schmerzen oder eine Entzündung, meist hervorgerufen durch zu enges Schuhwerk oder durch falsches Nagelschneiden. Das gereizte Gewebe ist anfälliger für den Eintritt von Bakterien, was die Entzündung verschlimmert. Infolge der Entzündung bildet sich sogenanntes „wildes Fleisch“ (Granulationsgewebe), das bei der Heilung der Wunde zu wuchern beginnt.
Betroffenen schneiden oftmals die Nägel noch kürzer schneiden – erneut entsteht ein eingewachsener Zehennagel. Allein können sich Betroffene nur schwer aus diesem Teufelskreis befreien.
Ein eingewachsener Zehnagel gehört also frühestmöglich in professionelle Behandlung. Ein Podologe kann in den meisten Fällen mit einer entsprechenden Therapie gut helfen. Ein Arzt kommt hauptsächlich dann zum Einsatz, wenn es um kompliziertere Fälle geht, die einen chirurgischen Eingriff erfordern.
An den Füßen entsteht Hornhaut in einem Zusammenspiel von trockener Haut, Druckbelastung und Reibung. Die Haut bildet dann vermehrt ganz bestimmte Hautzellen, die Korneozyten. Die Hornhautschicht selbst besteht aus abgestorbenen Hautzellen, weshalb sie auch schmerzfrei entfernt werden kann.
Wird zu viel Hornhaut entfernt, kann es sein, dass der Körper immer mehr Hornhaut an dieser Stelle produziert, um sich zu schützen.
Schwielen und sich bildende Hornhaut können die Empfindlichkeit der Haut an den Füßen mit der Zeit reduzieren. Wenn sie unbehandelt bleibt, kann die Haut austrocken oder sogar reißen. Es ist schmerzhaft und kann zu schwerwiegenderen Hautproblemen führen.
Ja, auf die Therapie mit Nagelkorrekturspangen (Orthonyxie) sind wir sogar spezialisiert. Mit Hilfe der genutzten Feder- oder Hebelkraft bei diesen Spangen lassen sich in vielen Fällen deformierte oder eingewachsene Fußnägel so korrigieren, dass eine Operation vermieden werden kann.
Wir nutzen verschiedene Spangensysteme :
- Ross-Fraser-Spange
- 3TO-Nagelkorrekturspange
- podofix Aktiv-Klebespange
- PodoStripe-Klebespange
- COMBIped Draht-Klebe-Spange
Welche der Spangen zum Einsatz kommen, entscheiden wir nach der Anamnese und dem Gespräch mit Ihnen.
Die Kosten für ärztlich verordnete Nagelkorrektur-Spangen werden regelmäßig ganz oder anteilig von den Kassen übernommen. Was Sie dazu benötigen, erfahren Sie bei Ihrem ersten Beratungstermin.
Nagelpilz (Onychomykose) ist mit zu 40 Prozent die häufigste Nagelerkankung! Neben einem Arztbesuch ist eine podologische Behandlung unbedingt zu empfehlen. Die podologische Therapie umfasst die Aufklärung, Beratung und eine fortlaufende atraumatische Reduzierung infizierter Nagelanteile.
Ergänzend erfolgt eine systemische (Medikamenten-) Therapie durch den Hautarzt und das unterstützende Auftragen topischer Präparate in Form von Lacken etc.
Silke Sternkopf ist zugelassene sektorale Heilpraktikerin auf dem Gebiet der Podologie und somit befugt, die Diagnostik und Ausübung der Heilkunde im Bereich der Podologie selbst vorzunehmen und die Patienten ohne ärztliche Diagnostik zu behandeln. Patienten zahlen die Leistungen aus eigener Tasche – Privatversicherte können die Rechnungen bei ihrer Versicherung einreichen.
Erfahrungsgemäß ist die Behandlung weniger schmerzhaft als es die Symptome sind, so z.B. von eingewachsenen Nägeln oder Hühneraugen. Ein erfahrener Podologe kann zielgerichtet mit Fingerspitzengefühl und Empathie mit den richtigen Behandlungsschritten dem Patienten schnell Erleichterung schaffen.
Die podologische Komplexbehandlung dauert zwischen 30 und 50 Minuten. Sie besteht aus einem Fußbad, einer ausführlichen Anamnese, einer Inspektion sowie Palpation der Füße und der eigentlichen podologischen Behandlung.
Diese beinhaltet unter anderem die Hornhautbearbeitung und den Nagelschnitt, sowie bei Bedarf die Behandlung von weiteren vorhandenen Fußproblematiken (z.B. eingewachsene Zehennägel, Nagelpilz, Clavi).
Abgeschlossen wird eine gute podologische Behandlung mit einer kurzen Fußmassage. Hierbei werden dermatologisch getestete Pflegeprodukte verwendet, die auf die entsprechende Hautsituation abgestimmt sind.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Podologie bei Behandlungen von Schäden am Fuß, die durch Diabetes, Nervenschäden oder Rückenmarksverletzungen bedingt sind. Die vorwiegend ambulante Behandlung erfolgt durch ein ärztliches Rezept. Der zu zahlende Eigenanteil beträgt in der Regel 10% der Behandlungskosten + 10 Euro.
Einige Krankenkassen bieten jedoch ein Gesundheitskonto an, welches ein jährliches Budget etwa für derartige Vorsorgeuntersuchungen bereitstellt. Die Verfügbarkeit und Zusammenstellung dieses Angebots variiert allerdings von Krankenkasse zu Krankenkasse.
RECHTLICHES
Impressum, Datenschutzerklärung & AGB´s
Fußgesundheit – Podologische Fachpraxis Silke Sternkopf
Spitzwegstraße 66a
01219 Dresden
Kontakt:
Telefon: +49 (0) 351 84 030 142
E-Mail: info@fussgesundheit-dresden.de
Vertreten durch:
Silke Sternkopf
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Berufsbezeichnung: Podologin
Verliehen in: Deutschland
Zuständige Kammer/Aufsichtsbehörde:
[Hier ggf. die zuständige Behörde oder Kammer eintragen]
Berufsrechtliche Regelungen:
- Podologengesetz (PodG)
- Durchführungsverordnung zum PodG
Die Regelungen sind einsehbar unter: [Link zur entsprechenden Gesetzesquelle]
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
[Wenn vorhanden, hier die USt-ID eintragen, sonst diesen Abschnitt entfernen]
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Fußgesundheit – Podologische Fachpraxis Silke Sternkopf und ihren Kunden.
2. Leistungen
Wir bieten podologische Behandlungen nach ärztlicher Verordnung sowie Selbstzahlerleistungen an. Die genauen Leistungen ergeben sich aus unserem Angebot und den individuellen Vereinbarungen.
3. Terminvereinbarung und Absage
- Termine sind verbindlich und können bis 24 Stunden vorher kostenfrei storniert werden.
- Bei Nichterscheinen oder kurzfristigen Absagen behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr zu erheben.
4. Zahlungsbedingungen
- Die Abrechnung erfolgt nach der erbrachten Leistung in bar oder per EC-Karte.
- Privatpatienten erhalten eine Rechnung zur Einreichung bei ihrer Krankenkasse.
5. Haftung
- Wir übernehmen keine Haftung für gesundheitliche Komplikationen, die auf unvollständige oder falsche Angaben des Patienten zurückzuführen sind.
- Schäden an persönlichen Gegenständen in der Praxis sind von der Haftung ausgeschlossen.
6. Datenschutz
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- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
JOBS & AUBILDUNGEN
Ausbildung, Jobs und Stellenangebote

Wir bilden aus!
Wir sind ein Ausbildungsbetrieb und Kooperationspartner der IBB Dresden, der Berufsfachschule für angehende Podologen.
Die Ausbildung kann in Voll- bzw. Teilzeit (Berufsbegleitend) erfolgen.
Die Ausbildungszeit beträgt dabei 2 bzw. 3 Jahre, wobei die Schulkosten vom Bund übernommen werden.